(Archiv: 25. Juni 2007)
Auf dem EU-Gipfel am vergangenen Wochenende wurde der EU-Grundlagenvertrag beschlossen. Dies umfasst eine reduzierte Variante des Verfassungsvertrags. Erhalten blieb unter anderen das Bürgerbegehren. Wenn 1 Million Bürger der EU für ein Gesetzvorhaben unterschreiben, dann muss sich die Europäische Kommission mit diesem Vorhaben befassen. 1.000.000 Unterschriften; das ist viel, aber doch möglich. Organisationen mit einer großes Basis wie ATTAC, Greenpeace oder einer der europäischen Parteizusammenschlüsse sollten in der Lage sein, für ein Vorhaben umfassend zu werben und zu mobilisieren.
Der Optimismus, den der taz-Redakteur Christian Rath heute in der Zeitung vertritt, ist aber leider mal wieder ein Beleg für den Dauerkonflikt Zahlen vs. taz. Er fabuliert, dass nur 0,2 Prozent der EU-Bürger ein Volksbegehren unterstützen müssen. In der EU leben 493 Millionen Menschen, davon sind etwa 370 Millionen wahlberechtigt und weniger als 200 Millionen nehmen an den Wahlen zum Europaparlament teil. Wenn jetzt aus dieser Gruppe nur diejenigen gezählt werden, die sich für eine politische Forderung engagieren würden, dann reduziert sich die Zahl erheblich. Dennoch bin ich überzeugt, dass bereits in naher Zukunft ein erster erfolgreicher Versuch starten wird (zum Beispiel zur Kerosinsteuer!).
Die von vielen Europa-Politikern unterstützte Forderung nach eine m Referendum über diesen Vertrag, der nicht Verfassung genannt werden darf (blöde Briten), haben nach drei Monaten trotz internationaler Berichterstattung erst 9.320 Menschen unterschrieben. (Siehe www.europeanreferendum.eu/)
Es braucht eine echte Basisbewegung wie ATTAC, um mehr Menschen zu erreichen.
Damit ist der Vertrag über eine Verfassung für Europa überholt. Ich werde dennoch bis Ende Juli in der linken Spalte weiterhin meine Umfrage zu diesem Thema fortführen. Denn ob es nun ein Verfassungsvertrag oder ein Grundlagenvertrag ist, die Frage nach einer demokratischen Legitimierung dieser Texte bleibt bestehen.
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