Freitag, März 12, 2010

Archiv 200710: Großbritannien, Polen und die EU

(ARCHIV: Blogeintrag vom 20. Oktober 2007)

Die EU hat zwei Mitgliedsländer, die eigentlich kein Interesse an einer EU haben und im Fall von Großbritannien auch nur mitwirken, damit das Land in Europa nicht benachteiligt wird. Merkwürdig, beide Länder werden gerne polemisch als nicht nummerierte Staaten der USA (wie Puerto Rico) bezeichnet.

Es ist und bleibt ein Skandal, dass die Grundrechte der EU in Großbritannien und Polen nicht gelten. Dies wurde sogar in einem rechtsverbindlichen Protokoll festgeschrieben
Artikel 1
1. Die Charta bewirkt keine Ausweitung der Befugnis des Gerichtshofs der Europäischen Union
oder eines Gerichts Polens oder des Vereinigten Königreichs zur Feststellung, dass die Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, die Gepflogenheiten oder das Handeln Polens oder des Vereinigten
Königreichs nicht mit den durch die Charta bekräftigten Grundrechten, Freiheiten und Grundsätzen
in Einklang stehen.
2. Insbesondere – und um jeden Zweifel auszuräumen – werden mit Titel IV der Charta keine für
Polen oder das Vereinigte Königreich geltenden einklagbaren Rechte geschaffen, soweit Polen bzw. das Vereinigte Königreich solche Rechte nicht in seinem nationalen Recht vorgesehen hat.
(Quelle: Protokoll Nr. 7)
Es gibt einen Artikel, der den freiwilligen Austritt aus der EU regelt. Ich wäre für einen Artikel, der den Ausschluss aus der EU erlaubt. Beide Länder verwehren ihren Bürger Freiheitsrechte und sind integraler Bestandteil der völkerrechtswidrigen Kampagnen der USA (Foltergefängnis der CIA in Polen; Folter und Mord im Irak)

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